Einkommensbonus für Rentnerinnen und Rentner in Herzberg (Elster)
Kurz gesagt: Auch als Rentner bekommen Sie den KfW-Einkommensbonus, wenn Ihr Haushaltseinkommen niedrig genug ist. Ohne Steuererklärung reichen die Rentenbezugsmitteilungen plus eine Selbsterklärung. Ein Rentenbescheid reicht nicht. Und: Wer nur ein Wohnrecht oder Nießbrauch hat, kann nicht selbst beantragen.
Stand: · Alle Angaben mit Quellen

Warum das Thema in Herzberg wichtig ist
Die Bevölkerung in Herzberg ist im Schnitt 49,4 Jahre alt und damit älter als im Land- und Bundesschnitt.[1] Gleichzeitig sind die meisten Wohnhäuser alt und werden überwiegend mit Öl oder Gas beheizt.[1] Für Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen kann der Bonus deshalb viel ausmachen.
Die Grenzen 2026
Stand der KfW-Seite am 31. Oktober 2026 (Bedingungen seit 21.07.2026):[21]
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| bis 40.000 € | 30 % |
| bis 50.000 € | 10 % |
- Die KfW bildet einen Durchschnitt über zwei Jahre: Bei einem Antrag 2026 sind das 2023 und 2024, bei einem Antrag 2027 die Jahre 2024 und 2025.
- Zusammen mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus sind höchstens 70 % möglich, bei sehr niedrigem Einkommen 80 %.
- Der Bonus gilt nur für die selbst bewohnte Hauptwohnung.
Welche Nachweise braucht die KfW?
Laut KfW gilt:[21]
- Mit Steuererklärung: Ihre Steuerbescheide für genau diese beiden Jahre, und zwar von allen Personen im Haushalt, deren Einkommen zählt.
- Ohne Steuererklärung: Für die gesetzliche Rente nehmen Sie die Rentenbezugsmitteilung beider Jahre. Betriebs- oder Zusatzrenten belegen Sie mit der Bescheinigung des Versorgungsträgers (nach Einkommensteuergesetz). Außerdem versichern Sie in einer Selbsterklärung, dass es sonst keine steuerpflichtigen Einkünfte gibt. Beides gehört laut KfW in eine gemeinsame Datei.
- Nicht anerkannt: Rentenbescheide und Nichtveranlagungsbescheide.
Wichtig: Ohne Steuerbescheid zählt die KfW die Gesamtbruttorenten der beiden Jahre, nicht das zu versteuernde Einkommen. Liegen Sie knapp an einer Grenze, kann sich eine Steuererklärung für diese Jahre lohnen. Fragen Sie dazu einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
Die Rentenbezugsmitteilungen der gesetzlichen Rente können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung online anfordern, so die KfW.[21]
Wann muss ich die Nachweise einreichen?
Nicht schon beim Antrag. Fehlt Ihnen ein Bescheid noch, geben Sie im Antrag einen geschätzten Wert an. Belegt wird erst später im Portal „Meine KfW“. Für Anträge nach den neuen Bedingungen seit 21.07.2026 ist das laut KfW voraussichtlich ab Januar 2027 möglich.[21]
Wohnrecht, Nießbrauch, Kinder als Eigentümer
Viele Ältere haben ihr Haus schon an die Kinder übertragen und behalten ein Wohnrecht. Dann gilt laut KfW: Wer nicht Eigentümer ist, kann den Zuschuss nicht beantragen.[21] Antragsteller sind dann die Eigentümer. Ob der Einkommensbonus in diesem Fall passt, hängt davon ab, wer im Haus wohnt und wem es gehört. Klären Sie das vor dem Antrag.
Und die ILB-Förderung?
Die ILB-Förderung für Modernisierung setzt voraus, dass Sie das Haus danach mindestens 20 Jahre selbst als Hauptwohnsitz nutzen.[9] Für viele Ältere passt das nicht. Prüfen Sie das ehrlich, bevor Sie dort einen Antrag stellen.
Praxistipps
- Rentenbezugsmitteilungen oder Steuerbescheide jetzt schon heraussuchen.
- Erst den Vertrag mit Förderbedingung unterschreiben, dann den Antrag stellen, nach der Zusage einbauen lassen – siehe Ablauf.[21]
- Lassen Sie sich bei Antrag und Angeboten helfen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet kostenlose Energieberatung, für Haushalte mit geringem Einkommen auch zu Hause.[12]
Den allgemeinen Ablauf zum Bonus beschreibt der Leitfaden zum Einkommensbonus.
Bei Fragen zur Förderung hilft auch die KfW direkt: Die Hotline erreichen Sie unter 0800 539 9013.[21]
Häufige Fragen
Reicht mein Rentenbescheid als Nachweis?
Nein. Die KfW erkennt Rentenbescheide nicht an. Sie braucht Steuerbescheide oder die Rentenbezugsmitteilungen plus Selbsterklärung.[21]
Ich beantrage 2026. Auf welche Jahre kommt es an?
Die Jahre 2023 und 2024 – also zwei und drei Jahre vor dem Antragsjahr.[21]
Bekommen wir als Ehepaar den Bonus zweimal?
Nein. Es zählt das Haushaltseinkommen, und den Bonus gibt es für die eine selbst bewohnte Wohnung.[21]