Wärmepumpe Herzberg & Elbe-Elster

Wärmepumpe und Baurecht: was in Herzberg (Elster) gilt

Kurz gesagt: Eine Wärmepumpe braucht in Brandenburg in der Regel keine Baugenehmigung. Das Außengerät darf bis 2 m hoch und je Grundstücksgrenze bis 3 m lang auch nah an der Grenze stehen. Lärmschutz und in der Herzberger Altstadt der Denkmalschutz gelten trotzdem.

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Wärmepumpe im Garten mit Maßband zur Hecke – Abstand zum Nachbarn nach Brandenburger Bauordnung
Symbolbild (KI-generiert)

Brauche ich eine Baugenehmigung?

In der Regel nein. Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zählt „Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung“ zu den verfahrensfreien Vorhaben (§ 61 Abs. 2).[20][19] Dazu gehört auch eine Heizung.

Aber: Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Laut § 61 Abs. 1 müssen Sie alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften trotzdem einhalten.[20] Dazu gehören Abstände, Lärmschutz und Denkmalschutz.

Wie nah darf das Außengerät an die Grenze?

§ 6 Abs. 8 BbgBO erlaubt in den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsfläche:[20]

„Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 Meter und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 3 Meter.“

Für Sie heißt das:

  • Bis 2 m Höhe inklusive Sockel und Verkleidung.
  • Bis 3 m Gesamtlänge pro Grundstücksgrenze. Stehen zwei Geräte an derselben Grenze, zählen beide zusammen.
  • Das gilt auch, wenn das Gerät nicht direkt am Haus steht.

Ist das Gerät größer, gelten die normalen Abstandsflächen.

Lärm: die eigentliche Hürde

Die Bauordnung regelt den Abstand, nicht die Lautstärke. Für den Schall gelten die Immissionsschutz-Vorgaben. Wie laut ein Gerät beim Nachbarn sein darf und wie Sie das berechnen, erklärt der Leitfaden zu Lautstärke und Abstand.

Praktisch heißt das:

  • Gerät nicht direkt vor das Schlafzimmerfenster des Nachbarn stellen.
  • Nicht in eine Ecke zwischen zwei Wänden – dort wird es lauter.
  • Schallleistung im Angebot vergleichen und mit dem Nachbarn früh sprechen.

Sonderfall Altstadt Herzberg

Die Herzberger Altstadt steht als Flächendenkmal unter Denkmalschutz.[1] Der Wärmeplan weist darauf hin, dass dort auch Vorgaben zum Lärmschutz den Einsatz von Wärmepumpen erschweren können und wenig Platz ist.[1] Klären Sie vor dem Auftrag, ob und wo ein Außengerät stehen darf.

Wer ist zuständig? Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Elbe-Elster. Sie hat ihren Sitz in Herzberg (Elster) und gehört zum Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.[36] Nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz braucht eine Erlaubnis, wer ein Denkmal in seinem Erscheinungsbild verändert oder durch neue Anlagen die Umgebung eines Denkmals verändert (§ 9 Abs. 1).[37] Der Landkreis weist darauf hin, dass Denkmale in Brandenburg schon per Gesetz geschützt sind, auch wenn sie in keiner Liste stehen. Auf seiner Seite finden Sie auch den Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis.[36]

In den Ortsteilen sind nur einzelne Gebäude denkmalgeschützt.[1] Fragen Sie im Zweifel nach, ob Ihr Haus dazugehört.

Neue Regeln ab 2027

Am 29. Juni 2026 wurde die Bauordnung geändert. Weitere Änderungen, unter anderem an den §§ 59 bis 64, treten am 1. Januar 2027 in Kraft.[20] Wer 2027 baut, sollte die dann gültige Fassung prüfen.

Praxistipps

  • Planen Sie den Aufstellort zusammen mit dem Fachbetrieb und notieren Sie den Abstand zur Grenze.
  • Fotografieren Sie den geplanten Platz und fragen Sie bei Unsicherheit beim Bauamt nach.
  • Denken Sie an Kondenswasser: Im Winter tropft das Gerät, der Boden darunter muss das aufnehmen.

Ein Sockel oder eine Wandkonsole zählt bei der Höhe mit. Bleiben Sie mit Sockel und Einhausung unter 2 m.[20]

Häufige Fragen

Darf die Wärmepumpe direkt an der Grundstücksgrenze stehen?

Ja, wenn sie mit Fundament und Einhausung höchstens 2 m hoch ist und an dieser Grenze insgesamt höchstens 3 m lang.[20] Lärmschutz gilt zusätzlich.

Muss ich den Einbau beim Bauamt anzeigen?

Für Haustechnik sieht § 61 BbgBO kein Verfahren vor.[20] In Denkmalbereichen wie der Altstadt klären Sie den Einbau vorher mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Elbe-Elster.[36]

Was ist mit einer Erdwärmepumpe?

Dann gilt zusätzlich das Wasserrecht. Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster: Für Erdwärmesonden beantragen Sie dort eine wasserrechtliche Erlaubnis, Erdwärmekollektoren zeigen Sie dort an.[38] Ist eine Bohrung länger als 100 m, prüft außerdem das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), ob ein Betriebsplan nach Bergrecht nötig ist.[39] Solche Bohrungen sind mindestens zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen (§ 127 Bundesberggesetz).[40] Unabhängig von der Tiefe verlangt das Geologiedatengesetz eine Anzeige spätestens zwei Wochen vor Bohrbeginn, in Brandenburg beim LBGR.[41][39] Klären Sie mit der Bohrfirma, wer die Anzeigen übernimmt.