Wärmepumpe und Baurecht: was in Herzberg (Elster) gilt
Kurz gesagt: Eine Wärmepumpe braucht in Brandenburg in der Regel keine Baugenehmigung. Das Außengerät darf bis 2 m hoch und je Grundstücksgrenze bis 3 m lang auch nah an der Grenze stehen. Lärmschutz und in der Herzberger Altstadt der Denkmalschutz gelten trotzdem.
Stand: · Alle Angaben mit Quellen

Brauche ich eine Baugenehmigung?
In der Regel nein. Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zählt „Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung“ zu den verfahrensfreien Vorhaben (§ 61 Abs. 2).[20][19] Dazu gehört auch eine Heizung.
Aber: Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Laut § 61 Abs. 1 müssen Sie alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften trotzdem einhalten.[20] Dazu gehören Abstände, Lärmschutz und Denkmalschutz.
Wie nah darf das Außengerät an die Grenze?
§ 6 Abs. 8 BbgBO erlaubt in den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsfläche:[20]
„Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 Meter und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 3 Meter.“
Für Sie heißt das:
- Bis 2 m Höhe inklusive Sockel und Verkleidung.
- Bis 3 m Gesamtlänge pro Grundstücksgrenze. Stehen zwei Geräte an derselben Grenze, zählen beide zusammen.
- Das gilt auch, wenn das Gerät nicht direkt am Haus steht.
Ist das Gerät größer, gelten die normalen Abstandsflächen.
Lärm: die eigentliche Hürde
Die Bauordnung regelt den Abstand, nicht die Lautstärke. Für den Schall gelten die Immissionsschutz-Vorgaben. Wie laut ein Gerät beim Nachbarn sein darf und wie Sie das berechnen, erklärt der Leitfaden zu Lautstärke und Abstand.
Praktisch heißt das:
- Gerät nicht direkt vor das Schlafzimmerfenster des Nachbarn stellen.
- Nicht in eine Ecke zwischen zwei Wänden – dort wird es lauter.
- Schallleistung im Angebot vergleichen und mit dem Nachbarn früh sprechen.
Sonderfall Altstadt Herzberg
Die Herzberger Altstadt steht als Flächendenkmal unter Denkmalschutz.[1] Der Wärmeplan weist darauf hin, dass dort auch Vorgaben zum Lärmschutz den Einsatz von Wärmepumpen erschweren können und wenig Platz ist.[1] Klären Sie vor dem Auftrag mit der Denkmalbehörde, ob und wo ein Außengerät stehen darf.
In den Ortsteilen sind nur einzelne Gebäude denkmalgeschützt.[1] Fragen Sie im Zweifel nach, ob Ihr Haus dazugehört.
Neue Regeln ab 2027
Am 29. Juni 2026 wurde die Bauordnung geändert. Weitere Änderungen, unter anderem an den §§ 59 bis 64, treten am 1. Januar 2027 in Kraft.[20] Wer 2027 baut, sollte die dann gültige Fassung prüfen.
Praxistipps
- Planen Sie den Aufstellort zusammen mit dem Fachbetrieb und notieren Sie den Abstand zur Grenze.
- Fotografieren Sie den geplanten Platz und fragen Sie bei Unsicherheit beim Bauamt nach.
- Denken Sie an Kondenswasser: Im Winter tropft das Gerät, der Boden darunter muss das aufnehmen.
Ein Sockel oder eine Wandkonsole zählt bei der Höhe mit. Bleiben Sie mit Sockel und Einhausung unter 2 m.[20]
Häufige Fragen
Darf die Wärmepumpe direkt an der Grundstücksgrenze stehen?
Ja, wenn sie mit Fundament und Einhausung höchstens 2 m hoch ist und an dieser Grenze insgesamt höchstens 3 m lang.[20] Lärmschutz gilt zusätzlich.
Muss ich den Einbau beim Bauamt anzeigen?
Für Haustechnik sieht § 61 BbgBO kein Verfahren vor.[20] In Denkmalbereichen wie der Altstadt klären Sie den Einbau vorher mit der Denkmalbehörde.
Was ist mit einer Erdwärmepumpe?
Für Erdsonden gelten zusätzlich wasserrechtliche Regeln. Fragen Sie dazu bei der zuständigen Behörde des Landkreises nach.